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Bevor man im RZVH züchten darf, sind eine Menge Voraussetzungen zu erfüllen.

Folgende Hürden haben wir genommen:

  • an einer Nachzuchtbeurteilung teilgenommen,
  • eine Jugendbeurteilung bestanden,
  • eine Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden,
  • mind. 1 Ausstellung mit Benotung sehr gut
  • eine Röntgenuntersuchung auf HD Freiheit ( Hüftdysplasie) überstanden,
  • eine Augenuntersuchung auf Freiheit von erblichen Augenkrankheiten durchgeführt,
  • eine Züchterschulung absolviert,
  • einen genehmigten und geschützen Zwingerschutz,
  • eine Abnahme der zukünftigen Zwingerstätte bestanden,
  • eine genehmigte Deckrüdenauswahl durch den Zuchtwart

.... und dürfen nun nach dem RZVH Rassestandard züchten.

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